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50-Euro-Sachbezug 2026: Was zählt dazu, was nicht, und wie passt die bKV hinein?

Die 50-Euro-Grenze für Sachbezüge ist der Rahmen, in dem die meisten kleinen Benefits laufen: Gutscheinkarte, Tankgutschein, arbeitgeberfinanzierte bKV. Hier siehst du, was in die Grenze fällt, was Gutscheine erfüllen müssen und wie du die 50 Euro verteilst.

9 MIN
LESEZEIT
Stand 29. Oktober 2026
KURZ ERKLÄRT

Nach § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG bleiben Sachbezüge lohnsteuerfrei, wenn sie nach Abzug von Zuzahlungen insgesamt 50 Euro im Kalendermonat je Beschäftigtem nicht übersteigen; über § 3 Abs. 1 SvEV gilt das auch für die Sozialversicherung. Es ist eine Freigrenze: Schon 50,01 Euro machen den gesamten Monatsbetrag steuer- und beitragspflichtig. Gutscheine und Geldkarten zählen nur als Sachbezug, wenn sie die Kriterien des § 2 Abs. 1 Nr. 10 ZAG erfüllen und zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Lohn gewährt werden. Eine arbeitgeberfinanzierte bKV teilt sich die 50 Euro mit allen anderen Sachbezügen; diese Übersicht ersetzt keine Steuerberatung im Einzelfall.

Was ist der 50-Euro-Sachbezug?

Definition in einem Satz: Der 50-Euro-Sachbezug ist die monatliche Freigrenze, bis zu der Arbeitslohn, der nicht in Geld besteht, weder Lohnsteuer noch Sozialversicherungsbeiträge auslöst. Das Gesetz formuliert es so: Sachbezüge „bleiben außer Ansatz, wenn die sich nach Anrechnung der vom Steuerpflichtigen gezahlten Entgelte ergebenden Vorteile insgesamt 50 Euro im Kalendermonat nicht übersteigen“ (§ 8 Abs. 2 Satz 11 EStG). Bis Ende 2021 lag die Grenze bei 44 Euro (BMF-Schreiben vom 15.03.2022, Rn. 4).

Sachbezüge sind nach § 8 Abs. 2 Satz 1 EStG „Wohnung, Kost, Waren, Dienstleistungen und sonstige Sachbezüge“. Die Sozialversicherung übernimmt die Grenze: „§ 8 Absatz 2 Satz 11 des Einkommensteuergesetzes gilt entsprechend“ (§ 3 Abs. 1 Satz 4 SvEV).

Geld ist nie Sachbezug, auch nicht als „zweckgebundene Geldleistungen“ oder „nachträgliche Kostenerstattungen“ (§ 8 Abs. 1 Satz 2 EStG). Erstattest du gegen Beleg, was Beschäftigte selbst gekauft haben, ist das Barlohn (BMF 15.03.2022, Rn. 20 und 22).

Freigrenze, kein Freibetrag: Was bei 50,01 Euro passiert

Der Unterschied ist entscheidend. Bei einem Freibetrag wäre nur der Teil über 50 Euro steuerpflichtig. Bei einer Freigrenze entfällt die Steuerfreiheit insgesamt, sobald die Grenze überschritten ist. Die Lohnsteuer-Richtlinien sprechen ausdrücklich von der „Freigrenze nach § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG“ (R 8.1 Abs. 3 LStR), und der BFH hält fest, dass die Steuerfreistellung „wegen Überschreitens der Freigrenze insgesamt entfällt“ (Urteil vom 07.06.2018, VI R 13/16, Rn. 20).

Geprüft wird je Beschäftigtem und Kalendermonat; zusammengerechnet werden alle in diesem Monat zufließenden Vorteile (R 8.1 Abs. 3 LStR). Einen Ausgleich über das Jahr gibt es nicht: Bleibt ein Monat bei 30 Euro, darf der nächste nicht 70 Euro haben.

Bewertet wird mit dem üblichen Endpreis am Abgabeort (§ 8 Abs. 2 Satz 1 EStG), bei der bKV in der Regel mit dem Arbeitgeberbeitrag (R 8.1 Abs. 2 Satz 4 LStR).

Merksatz: 50,00 Euro im Monat sind frei, 50,01 Euro machen den gesamten Betrag steuer- und beitragspflichtig. Plane mit Abstand zur Grenze.

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Was zählt zum 50-Euro-Sachbezug und was nicht?

In die Grenze fallen nur Sachbezüge, die nach § 8 Abs. 2 Satz 1 EStG mit dem üblichen Endpreis bewertet werden. Viele bekannte Benefits haben eigene Befreiungen oder Bewertungsregeln und laufen deshalb außerhalb. Außer Ansatz bleiben nach R 8.1 Abs. 3 LStR insbesondere Vorteile, die nach §§ 37b oder 40 EStG pauschal versteuert werden, und Vorteile, die nach § 8 Abs. 2 Satz 2 bis 10 oder Abs. 3 EStG bewertet werden, etwa Dienstwagen, Mahlzeiten mit amtlichem Sachbezugswert und Personalrabatte. Zu Rabatten fremder Händler siehe Corporate Benefits für Arbeitgeber.

Grundfall ohne Gehaltsumwandlung:

Welche Benefits in die 50-Euro-Freigrenze fallen (Grundfall, Stand Oktober 2026)
LeistungZählt zu den 50 Euro?Rechtsgrundlage
Arbeitgeberfinanzierte bKV als Sachbezugja§ 8 Abs. 2 Satz 11 EStG, BMF 15.03.2022 Rn. 6
Gutscheine und Geldkarten nach ZAG-Kriterien, zusätzlich gewährtja§ 8 Abs. 1 Satz 3, Abs. 2 Satz 11 EStG
Tankgutschein oder Tankkarte einer TankstellenkettejaBMF 15.03.2022 Rn. 11
Vorteil aus zinsverbilligtem ArbeitgeberdarlehenjaH 8.1 (1-4) LStH, BMF 19.05.2015 Rdnr. 10
Geldzuschuss, auch zweckgebunden oder gegen Belegnein, Barlohn und voll pflichtig§ 8 Abs. 1 Satz 2 EStG
Mahlzeiten mit Sachbezugswert (Essenszuschuss)nein, eigene Bewertung§ 8 Abs. 2 Satz 6 EStG, R 8.1 Abs. 3 LStR
Personalrabatt auf eigene Warennein, eigener Freibetrag 1.080 Euro im Jahr§ 8 Abs. 3 EStG
Jobticket, zusätzlich zum Lohnnein, steuerfrei§ 3 Nr. 15 EStG
Gesundheitsförderung, zertifiziertnein, bis 600 Euro im Jahr steuerfrei§ 3 Nr. 34 EStG
Dienstfahrrad, zusätzlich zum Lohnnein, steuerfrei§ 3 Nr. 37 EStG
Diensthandy, Laptop zur Privatnutzungnein, steuerfrei§ 3 Nr. 45 EStG
Aufmerksamkeit zu einem persönlichen Anlass bis 60 Euronein, kein ArbeitslohnR 19.6 Abs. 1 LStR
Betriebsveranstaltung bis 110 Euro, höchstens 2 im Jahrnein, eigener Freibetrag§ 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a EStG

Quellen siehe Quellenliste (Stand Oktober 2026). Ersetzt keine Steuerberatung im Einzelfall.

Gutscheine und Geldkarten: Wann sie als Sachbezug gelten

Gutscheine und Geldkarten sind ein Sonderfall. Sie gelten nur dann nicht als Geld, wenn sie „ausschließlich zum Bezug von Waren oder Dienstleistungen berechtigen und die Kriterien des § 2 Absatz 1 Nummer 10 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes erfüllen“ (§ 8 Abs. 1 Satz 3 EStG). Das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz nennt drei Formen begrenzter Zahlungsinstrumente.

  • Begrenzter Kreis von Akzeptanzstellen: einsetzbar in den Geschäftsräumen des Ausstellers oder „innerhalb eines begrenzten Netzes von Dienstleistern“ (§ 2 Abs. 1 Nr. 10 Buchst. a ZAG), zum Beispiel ein Gutschein einer Ladenkette oder eine Tankkarte einer Tankstellenkette.
  • Sehr begrenztes Sortiment: einsetzbar für „ein sehr begrenztes Waren- oder Dienstleistungsspektrum“ (Buchst. b), unabhängig von der Zahl der Akzeptanzstellen.
  • Soziale oder steuerliche Zwecke: im Inland für bestimmte soziale oder steuerliche Zwecke nach öffentlich-rechtlichen Bestimmungen (Buchst. c).

Drei Fallen bei Gutscheinkarten

Erstens die Barauszahlung. Gutscheine oder Geldkarten mit Barauszahlungsfunktion sind „stets als Geldleistung zu behandeln“; unschädlich ist nur, wenn ein Restguthaben bis zu einem Euro ausgezahlt oder übertragen werden kann (BMF 15.03.2022, Rn. 24 Buchst. a).

Zweitens die Zusätzlichkeit. Gutscheine und Geldkarten bleiben nur außer Ansatz, „wenn sie zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden“ (§ 8 Abs. 2 Satz 11 Halbsatz 2 EStG). Was „zusätzlich“ heißt, definiert § 8 Abs. 4 EStG; das BMF folgert daraus: Der Vorteil ist „insbesondere im Rahmen von Gehaltsverzicht oder ‑umwandlungen ausgeschlossen“ (Rn. 4).

Drittens das Wahlrecht auf Geld. Kann ein Beschäftigter statt des Gutscheins auch Geld verlangen, liegt kein Sachbezug vor, selbst wenn er den Gutschein nimmt (BMF 15.03.2022, Rn. 5). Unschädlich ist dagegen eine Wahl zwischen Sachleistungen: Das BMF lässt ausdrücklich zu, dass Beschäftigte vor der Ausgabe zwischen verschiedenen Ladenketten wählen (Rn. 10 Buchst. d).

bKV und 50-Euro-Sachbezug: ein Topf für alles

Eine arbeitgeberfinanzierte bKV ist Sachlohn, wenn Beschäftigte nach dem Arbeitsvertrag nur Versicherungsschutz und kein Geld verlangen können (BFH VI R 13/16). Das BMF nennt Krankenversicherungsschutz bei Abschluss und Beitragszahlung durch den Arbeitgeber ausdrücklich als Sachbezug (Rn. 6). Ein Geldzuschuss zu einer selbst abgeschlossenen Versicherung ist dagegen Barlohn und fällt nicht unter die Grenze (Rn. 18). Die Einzelheiten zu Vertrag, Zusage und Lohnabrechnung stehen im Ratgeber bKV als Sachbezug.

Für die Planung zählt: Die bKV braucht ihren Monatsbeitrag aus denselben 50 Euro, aus denen auch Gutscheinkarte und Tankgutschein kommen. Der BFH hat das selbst benannt: Die Anwendung auf Zukunftssicherungsleistungen kann „die Freigrenze aufzehren“ (VI R 13/16, Rn. 20). Wer eine Gutscheinkarte über 50 Euro ausgibt und eine bKV dazunimmt, verliert die Steuerfreiheit für beides. Bei jährlicher Vorauszahlung ist der Zufluss nicht höchstrichterlich geklärt; sicher ist die monatliche Zahlweise. Budgethöhen zeigt der Ratgeber zu Budgettarifen, den Vergleich mit Gehalt bKV oder Gehaltserhöhung.

Rechenbeispiel: bKV und Gutscheinkarte im selben Monat

Beispiel mit angenommenen Werten, keine Tarifaussage: 25 Euro bKV-Beitrag je Beschäftigtem und Monat, dazu bisher eine Gutscheinkarte mit 30 Euro, zusätzlich zum Lohn.

Beispiel: Verteilung der 50-Euro-Freigrenze (angenommene Werte, je Beschäftigtem und Monat)
VariantebKVGutscheinkarteWeitere LeistungIn der FreigrenzeErgebnis
A25 Euro30 Eurokeine55 EuroGrenze überschritten, alle 55 Euro steuer- und beitragspflichtig
B25 Euro25 Eurokeine50 Eurogenau 50 Euro, alles frei
C25 EuroentfälltJobticket-Zuschuss 30 Euro nach § 3 Nr. 15 EStG, zusätzlich25 Eurofrei, Jobticket zählt nicht mit
D25 Euro25 EuroBuch zum Geburtstag für 40 Euro (Aufmerksamkeit)50 Eurofrei, Aufmerksamkeit ist kein Arbeitslohn

Annahmewerte, keinem Versicherer oder Kartenanbieter zugeordnet. Rechtsgrundlagen: § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG, § 3 Nr. 15 EStG, R 19.6 Abs. 1 LStR. Variante A: Freigrenze nach R 8.1 Abs. 3 LStR und BFH VI R 13/16 Rn. 20.

In Variante A machen 5 Euro zu viel alle 55 Euro zu Arbeitslohn. Diese Übersicht ersetzt keine Steuerberatung im Einzelfall.

Wenn die 50 Euro schon voll sind: deine Optionen

Ist die Grenze mit Gutscheinen oder Tankkarten ausgeschöpft, gibt es vier Wege.

  • Benefits umbauen: Leistungen mit eigener Steuerbefreiung wie Jobticket (§ 3 Nr. 15 EStG), zertifizierte Gesundheitsförderung (§ 3 Nr. 34 EStG) oder Essenszuschuss mit Sachbezugswert entlasten die Grenze, siehe Essenszuschuss und Mitarbeiter-Benefits.
  • Andere Sachbezüge pauschal versteuern: Nach §§ 37b oder 40 EStG pauschal versteuerte Vorteile bleiben bei der Prüfung außer Ansatz (R 8.1 Abs. 3 LStR). Ob ein konkreter Gutschein pauschalierbar ist und wie das einheitliche Wahlrecht des § 37b für alle Sachzuwendungen eines Jahres wirkt, klärst du mit deiner Steuerberatung.
  • Über 50 Euro bewusst versteuern, individuell oder pauschal; die Folgen beschreibt bKV als Sachbezug.
  • bKV von den Beschäftigten finanzieren lassen: Zahlen sie den Beitrag vollständig selbst, belastet das die Freigrenze nach dem Gesetzeswortlaut nicht, bringt ihnen aber auch keinen Steuervorteil, siehe arbeitnehmerfinanzierte bKV.

Lohnabrechnung: Aufzeichnung und Kontrolle in 5 Schritten

Sachbezüge gehören ins Lohnkonto, getrennt vom Barlohn, einzeln bezeichnet und mit dem maßgebenden Wert (§ 4 Abs. 2 Nr. 3 LStDV). Ausnahmen soll das Finanzamt zulassen, wenn „betriebliche Regelungen und entsprechende Überwachungsmaßnahmen“ sicherstellen, dass die 50 Euro nicht überschritten werden (§ 4 Abs. 3 Satz 2 LStDV).

  1. Bestand erfassen: alle laufenden Sachbezüge je Beschäftigtem auflisten.
  2. Einordnen: Freigrenze oder eigene Regel (Tabelle oben).
  3. Gutscheine prüfen: ZAG-Kriterium, keine Barauszahlung über 1 Euro, kein Wahlrecht auf Geld, zusätzlich zum Lohn.
  4. Puffer einplanen: Lass Abstand zur Grenze, damit eine Beitragsanpassung der bKV nicht alles kippt; Hintergründe dazu in Beitragsanpassung.
  5. Monatlich kontrollieren und Sonderfälle mit deiner Steuerberatung abstimmen.

Häufige Fragen

Was fällt alles unter den 50-Euro-Sachbezug?

Alle Sachbezüge, die nach § 8 Abs. 2 Satz 1 EStG mit dem üblichen Endpreis bewertet werden, zum Beispiel eine arbeitgeberfinanzierte bKV, Gutscheine und Geldkarten nach den ZAG-Kriterien, Tankkarten einer Tankstellenkette und Zinsvorteile aus Arbeitgeberdarlehen. Nicht dazu gehören Leistungen mit eigener Regel, etwa Jobticket, Essenszuschuss mit Sachbezugswert oder Personalrabatte.

Ist der 50-Euro-Sachbezug ein Freibetrag?

Nein, es ist eine Freigrenze. Bis einschließlich 50,00 Euro im Monat bleibt alles steuer- und beitragsfrei, ab 50,01 Euro ist der gesamte Betrag Arbeitslohn (§ 8 Abs. 2 Satz 11 EStG, R 8.1 Abs. 3 LStR).

Gilt die 50-Euro-Grenze pro Monat oder pro Jahr?

Pro Kalendermonat und je Beschäftigtem. Nicht genutzte Beträge lassen sich nicht in den Folgemonat übertragen, weil das Gesetz auf die Vorteile „im Kalendermonat“ abstellt.

Kann ich den 50-Euro-Sachbezug als Geld auszahlen?

Nein. Geld, auch zweckgebundenes Geld oder eine Erstattung gegen Beleg, ist nach § 8 Abs. 1 Satz 2 EStG Barlohn und voll steuer- und beitragspflichtig. Schon ein Wahlrecht auf Geld macht aus dem Sachbezug Barlohn (BMF 15.03.2022, Rn. 5).

Darf ich den Sachbezug per Gehaltsumwandlung finanzieren?

Für Gutscheine und Geldkarten nicht: Sie müssen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Lohn gewährt werden, und das BMF schließt den Vorteil bei Gehaltsverzicht oder Umwandlung ausdrücklich aus (Rn. 4). Für die bKV fehlt eine ausdrückliche Verwaltungsaussage; die Sozialversicherung sieht Leistungen nach Entgeltverzicht regelmäßig nicht als zusätzlich an. Plane ohne Gehaltsumwandlung.

Zählt die betriebliche Krankenversicherung zu den 50 Euro?

Ja, wenn sie als Sachbezug gestaltet ist, also der Arbeitgeber den Vertrag schließt und die Beschäftigten nur Versicherungsschutz verlangen können. Der Beitrag teilt sich die 50 Euro mit allen anderen Sachbezügen des Monats. Ein Geldzuschuss zu einer eigenen Versicherung fällt nicht darunter, er ist Barlohn.

Quellen & Einordnung

Redaktioneller Stand: 29. Oktober 2026. Die Hinweise unterstützen deine Planung und ersetzen keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall. Maßgeblich für Leistungen und Aufnahme sind das individuelle Angebot und die zugehörigen Bedingungen.

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